Suhl - Im Kampf gegen Telefonwerbung sammeln die Verbraucherzentralen ab sofort Beschwerden von Betroffenen. Damit sollten die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Werbeanrufen dokumentiert werden, teilte die federführende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart mit. Beschwerdeformulare gibt es im Internet unter verbraucherzentrale-bw.de/telefonwerbung.
Seit August 2009 müssen Firmen, die ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher Werbeanrufe tätigen, mit Bußgeldern bis 50 000 Euro rechnen. Unternehmen, die zu Werbezwecken anrufen, dürfen außerdem ihre Rufnummer nicht unterdrücken. "Aktuelle Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass unseriöse Anrufer sich durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken lassen", beklagte die Verbraucherzentrale. "Der eiskalte Telefonterror geht weiter." Besonders Anbieter von Gewinnspielen fielen auf. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt hatte jüngst berichtet, dass die Beschwerden der Verbraucher über unerwünschte Anrufe nicht abreißen würden und die Angerufenen vermehrt zu teuren Rückrufen verführt würden. jol

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