Grundsätzlich dann, wenn man entweder 18 Monate in seiner Kasse gewesen ist oder wenn die Kasse den Beitrag erhöht.
Grundsätzlich dann, wenn man entweder 18 Monate in seiner Kasse gewesen ist oder wenn die Kasse den Beitrag erhöht.
Spätestens zum Ende des Monats nach der Beitragserhöhung muss die Kündigung der Kasse vorliegen – bei einer Erhöhung zum 01.01.2007 also bis zum 28.02.2007.
Innerhalb von 14 Tagen muss die Kasse eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese wird mit dem Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse eingereicht.
Über die folgenden Links gelangen Sie zu externen Seiten. Für die Richtigkeit der dortigen Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Nach unseren Recherchen bei verschiedenen Anbietern wird hier aber mit den aktuellsten Daten gearbeitet.
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Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, auch direkt auf die Seite der gewünschten Krankenkasse zu gehen. Meistenteils befinden sich dort auch Beitragsrechner.