Insbesondere bei Wohngrundstücken ist es wichtig, ob die Anzahl der gemeldeten Personen, Name und Anschrift des Grundstückeigentümers, Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie der Standort des Abfallbehälters noch korrekt ist. Auch gewerbliche Anschlusspflichtige sollten ihre Daten prüfen.
Hier finden Sie das Formular, mit dem geänderte Daten bis spätestens zum 30. September mitgeteilt werden können:
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Die Folge nicht mitgeteilter Änderungen kann ein falsche Ausstattung mit neuen Behältern, falsche Daten bei der Chipspeicherung sowie eine fehlerhafte Bescheiderstellung sein. Sofern auf dem Grundstück kompostiert wird, kann bis zum 31. Oktober durch den Grundstückseigentümer eine Reduzierung des Mindestentleerungsvolumens von 400 Liter pro Person und Jahr auf 320 Liter pro Person und Jahr formlos beantragt werden. (red)

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