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Müllsatzung 2010
Über einen Chip wird jede Leerung gezählt
Neue Abfallsatzung: Fachdienstleiterin Evelyn Warmuth vom Landratsamt gibt Antwort auf die 18 häufigsten Fragen
Meiningen. Die neuen Mülltonnen, die alle einen sogenannten Transponder besitzen, sind im Landkreis im Einsatz. Über diesen Chip,
neue müllsatzung Bild vergrößern
Evelyn Warmuth, Fachdienstleiterin im Landratsamt, zeigt auf einer Mini-Tonne die Stelle, an der sich der Chip befindet, über den jede Leerung elektronisch erfasst wird. Er ersetzt gewissermaßen die Müllmarke von früher.
Bild: M. Hildebrand-Schönherr
so groß wie ein Drops, wird die Anzahl der Leerungen elektronisch erfasst. Die Bürger haben nun die Wahl, ob sie alle 14 Tage oder seltener die Tonne vor die Tür stellen. Noch immer gibt es viele Unklarheiten. Die Redaktion hat Evelyn Warmuth, Fachdienstleiterin für Abfall und Naturschutz, um eine Antwort auf die 18 häufigsten Fragen gebeten.

1. Was bedeutet der weiße Aufkleber am neuen Müllbehälter?
Der an der Seite befindliche weiße Aufkleber gibt sichtbar die Grundstücksdaten mit Adresse, Behälter- und Objektnummer (die auch auf dem Gebührenbescheid steht) sowie das Behältervolumen wieder. Dieser Aufkleber ist wasserfest und kann im Falle einer weiteren Kennzeichnung mit Spezialstift beschrieben werden.

2. Neue und alte Mülltonne sind trotz gleich angegebenen Literzahl unterschiedlich groß? Warum ist das so?
Die Behälter stammen von unterschiedlichen Herstellern und sind daher nicht baugleich.  Aber beide Behälter sind genormt und besitzen exakt das gleiche Fassungsvermögen. Wo 80 Liter draufstehen, gehen auch 80 Liter hinein.

3. Wie erfolgt die Entleerung bis Jahresende?
Die alten Behälter werden wie bisher nach den Terminen im Entsorgungskalender bis Ende des Jahres geleert. Bei den Rhythmen mit vier- oder sechs-wöchiger Abfuhr kann in diesen Tagen schon die letzte Abfuhr sein. Danach ist bereits der neue Behälter zu nutzen oder bei Mehrbedarf ein grauer zugelassener Müllsack zu verwenden.

4. Ab wann sind die neuen Tonnen zu benutzen?
Nach der letzten Leerung der alten Behälter in diesem Jahr sind die neuen Behälter zu befüllen. Die Abfuhr mit Registrierung der einzelnen Leerung beginnt dann im Januar nach den Terminen des neuen Entsorgungskalenders.

5. Wann erhalten die Haushalte den neuen Entsorgungskalender?
Am 7. Dezember beginnen wir, den Kalender zu verteilen. Er wird noch in diesem Jahr allen Haushalten zugestellt.

6. Was passiert mit den alten Mülltonnen?
Sie können privat zum Beispiel als Regentonne verwendet werden oder mit Löchern versehen auch als Komposttonne. Alle anderen werden im Januar/Februar 2010 zu noch bekannt zu gebenden Terminen abgeholt. Dazu müssen die Behälter leer sein. Wer ihn nicht bereitstellt,  will diesen entweder behalten oder muss ihn später selbst zur Abgabestelle bringen.

7. Was unterscheidet grundsätzlich das künftige System ab 2010 von der bisherigen Regelung?
Aus dem Pflichtrhythmus der Entleerung der Restmüllbehälter und der festen Behältergebühr wird eine variable Regelung. Die Entleerungsanzahl der Behälter wird elektronisch erfasst und kann bis auf ein Mindestmaß selbstständig bestimmt werden. Es wird allerdings nicht gewogen.

8. Wie erfolgt die elektronische Erfassung?
Über ein sogenanntes Identsystem. Der im „Kragen“ eingebaute Transponder-Chip wird durch den Sensor am Müllfahrzeug erfasst. Die Restmüllfahrzeuge sind mit Antenne und Bordcomputer ausgestattet, um den Behälter bei der Schüttung erkennen und den Entleerungstag registrieren zu können. Nach Übertragung der Daten in die Abrechnungsstelle führt dies nach Jahresende zum Abschlussbescheid.

9. Welche Gebühr entsteht dadurch?
Als Gesamtgebühr pro Jahr wird künftig für jede Person eine sogenannte Grundgebühr und für die Restmüllbehälter eine Leistungs- oder Entleerungsgebühr erhoben.

10. Welches Mindestentleerungsmaß wird grundsätzlich berechnet?
Das Mindestentleerungsmaß besagt, dass nicht wie bisher das Gesamtvolumen oder die volle Entleerungsanzahl zum Beispiel immer zweiwöchig berechnet wird, sondern im Voraus nur eine Mindestanzahl. Diese staffelt sich neu nach der Anzahl der Personen und 400 Liter im Jahr. Das heißt: Bei einem 80-Liter-Behälter sind bei einer Person 5 Entleerungen das Mindestmaß, bei zwei Personen 10, bei drei Personen 15 und bei vier Personen 20 Entleerungen. Ab fünf Personen gilt die nächste Behältergröße mit 120 Liter, sodass sich die Anzahl der Mindestentleerungen ändert.

11. Was hat es mit der Windelsackregelung auf sich, die im Januar eingeführt wird?
Familien mit Kleinstkindern (einmalig 10 Stück/Kind) und pflegebedürftigen Personen (jährlich 12 Stück/Person) wird zusätzlich zu den Behälterentleerungen angeboten, für eine ermäßigte Gebühr Müllsäcke zu erwerben. Es sollte jedoch immer erst das Mindestentleerungsvolumen des festen Behälters ausgenutzt und die benutzten Windeln nach wie vor in den Behälter verbracht werden. Windelsäcke erhalten Eltern, die im kommenden Jahr ein Baby bekommen (Nachweis: Geburtsbescheinigung) und Personen mit einer aktuellen Inkontinenzbestätigung. Die Anträge sind im Landratsamt, Fachdienst Abfall, zu stellen.

12. Ab wann und wo werden Windelsäcke verkauft?
Mit Beginn des neuen Jahres können die Windelsäcke gekauft werden. Die Stellen werden im Entsorgungskalender bekanntgegeben.

13. Wann werden die Müllsäcke entsorgt?
Die mit der Aufschrift des Landkreises gekennzeichneten Müllsäcke werden am regulären Abfuhrtag der sonstigen Behälter mitgenommen.

14. Wie wird die Eigenkompostierung künftig berücksichtigt?
Die neue Regelung begünstigt Grundstückseigentümer, die durch die Eigenkompostierung tatsächlich weniger Restmüll erzeugen. Der eingereichte Antrag bewirkt, dass zunächst nur eine Vorauszahlung für 320 Liter (4 Entleerungen bei 80 Liter/Person und Jahr) nötig ist. Wer bis Jahresende eine über dem Mindestmaß liegende Anzahl von Entleerungen benötigt, wird im Jahresabschlussbescheid auch mit der tatsächlichen Anzahl berechnet.

15. Die Frist ist Ende Oktober abgelaufen. Wann kann wieder ein Antrag auf Kompostbonus gestellt werden?
Jetzt kann erst wieder für das Jahr 2011 ein Antrag gestellt werden. Als Erinnerung wird im Entsorgungskalender eine Karte dazu enthalten sein.
 
16. Wie oft kommt das Müllauto?
Das Restmüllfahrzeug fährt weiterhin alle 14 Tage die Tour nach dem festgelegten Kalendertag ab. Ausnahme: Bei Großbehältern mit 1100 Litern wird auch öfter gefahren.

17. Der Behälter steht immer an der Straße, was tun?
Dort, wo Behälter einen Standort immer an der Straße haben, muss vom Grundstückseigentümer/ Nutzer dafür gesorgt werden, dass eindeutig für das Abfuhrpersonal erkennbar ist, ob geleert werden soll oder nicht. Der einfachste Weg besteht in der kurzzeitigen Rücknahme des Behälters am Tag der Abfuhr. Wenn das nicht möglich ist, kann der Behälter verschlossen werden.

18. Welche Rolle spielt die Anzahl der Personen bei der Gebührenberechnung?
Nach der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen wird die Grundgebühr, die Mindestbehältergröße und das Mindestentleerungsvolumen für Restmüll bestimmt.
 
 

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