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Ressort Meiningen
Erschienen am 07.02.2010 16:33
Information
Kinderbetreuung könnte bald ein Problem werden
Meiningen.  Zur jüngsten Sitzung des Stadtrates informierte Kämmerer Klaus-Dieter Schmidt über den derzeitigen Stand der Kinderbetreuung in Meiningen. Von 855 Plätzen in sechs Einrichtungen sind 796 belegt. 720 Kinder sind über zwei Jahre alt und 76 Mädchen und Jungen darunter. Die Betreuung ist ab einem Jahr möglich. Die Kapazität für Kleinkinder reicht aber nicht aus, erklärte der Kämmerer.

„Die Stadt Meiningen betreibt die Kindertagesstätte Sonnenhügel in Dreißigacker mit 80 Plätzen, die restlichen fünf Einrichtungen sind in freier Trägerschaft. Wir sollten die städtische Einrichtung auf jeden Fall behalten, da sich die anderen daran weitestgehend orientieren, selbst bei der Gebührensatzung“, erläuterte Schmidt und informierte weiter, dass der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) die Kita Storchennest mit 80 Plätzen, der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Kita Max und Moritz mit 180 Plätzen, der  Klub der Volkssolidarität die Einrichtung für die Werrahüpfer mit 180 Plätzen, die evangelische Kirche das Haus Regenbogen mit 200 Plätzchen und die Lebenshilfe in der Landsberger Straße die Kindertagesstätte Abenteuerland mit 135 Plätzen betreibt.

Gebühren „zu niedrig“

Als sogenannte Fremdnutzer, sprich Kinder, die nicht aus Meiningen stammen und eine Einrichtung nutzen, sind 68 Kinder in der Statistik erfasst. Die in der städtischen Satzung festgelegte Gebührenhöhe betrachtet Kämmerer Schmidt als total überholt und viel zu niedrig. Mit dem   neuen Thüringer Gesetz zur Kinderbetreuung, welches gerade noch diskutiert wird, sieht Klaus Dieter Schmidt ein finanzielles Desaster auf die Kommunen zukommen. „Laut Gesetzentwurf soll eine Betreuungszeit von zehn Stunden von Montag bis Freitag garantiert werden. Desweiteren können danach künftig behinderte Kinder gemeinsam mit nichtbehinderten die Einrichtungen besuchen. Dies erfordert einen wesentlich höheren Betreuungsaufwand, der sich finanziell niederschlagen wird. Außerdem betrachte ich es als eine Katastrophe, das pro Kind künftig fünf Quadratmeter Fläche, statt bisher 2,5 Quadratmeter zur Verfügung stehen sollen“, gab Klaus-Dieter Schmidt einen Einblick in das geplante Regelwerk.

Personalschlüssel

Die Verdopplung der Betreuungsflächen muss nach derzeitigem Erkenntnissstand bis zum Jahr 2013 umgesetzt sein. Auch der in dem Gesetzentwurf aufgeführte Personalschlüssel sei unbedingt einzuhalten, ansonsten müsse dies dem zuständigen Ministerium gemeldet werden. Nur übergangsweise sei es zulässig  weniger Personal zu beschäftigen. Allein im Freistaat Thüringen müssten nach dem neuen Personalschlüssel 2470 Vollbeschäftigte in den Kindereinrichtungen neu eingestellt werden. Dies würde Kosten von 100 Millionen Euro verursachen, beschrieb der Kämmerer, welche Folgen die Umsetzung des Satzung haben wird.

Zu Bedenken gibt er auch, dass die finanzielle Abdeckung ein Problem wird. Denn lediglich 68 Millionen Euro kommen davon als Pauschale vom Land, die restlichen 32 Millionen Euro müssen die Kommunen aus ihren Schlüsselzuweisungen, die nicht steigen, finanzieren.

Warteliste existiert schon

Das Fazit: Sollte es zur Pflicht werden, Kinder ab dem ersten Lebensjahr in den Kindertagesstätten aufzunehmen, kommen auf viele Städte und Gemeinden einige große Probleme zu. Wie Kämmerer Klaus-Dieter Schmidt ergänzte, gebe es speziell für diese Altergruppe in der Kreisstadt schon jetzt eine Warteliste, die momentan nicht abgearbeitet werden kann.  (db)
 
 

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